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FAQ
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung, internationale- / Auslandskrankenversicherung. Wenn Ihre gesuchte Antwort auf Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie uns einfach!
Die internationale Krankenversicherung richtet sich in der Regel an Personen, die temporär oder dauerhaft im Ausland leben und bei denen nicht absehbar ist, wann oder ob sie überhaupt wieder nach Deutschland zurückkehren. Dazu zählen in erster Linie digitale Nomaden, Auswanderer, Langzeitreisende, Remote Worker und auch so genannte Expatriates (von Arbeitgebern entsandte Mitarbeiter). Zwar ist es für diese Personengruppe auch möglich mitunter eine Krankenversicherung bei einer lokalen Versicherungsgesellschaft in der „neuen Heimat“ abzuschließen, doch das ist oft nicht immer so einfach. Die internationale Krankenversicherung ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn die Länder gewechselt werden, oder in Ländern mit keinen oder unzureichenden staatlichen Gesundheitssystemen.
Eine internationale Krankenversicherung bietet umfassenden Schutz für medizinische Notfälle, die im Ausland auftreten können. Als „Privatpatient“ genießen Sie den Zugang sowie die Behandlung in qualitativ hochwertigen medizinischen Einrichtungen und bei Fachärzten in verschiedenen Ländern. Die Leistungen sind in der Regel (je nach gewähltem Tarif) wesentlich umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenversichern hierzulande. So gehören reine Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Schwangerschaften oder auch der Zahnleistungen, je nach gewünschten Anforderungen, zum Standard. Umfangreiche Assistanceleistungen sowie wertvolle Zusatzbausteine wie eine int. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Sterbegeld oder Krankentagegeldversicherung runden das Leistungsspektrum ab und machen eine internationale Krankenversicherung zu einem unverzichtbaren Versicherungsprodukt während eines langfristigen Auslandsaufenthaltes. Eine normale Auslandskrankenversicherung bietet in den meisten Fällen nur einen begrenzten Versicherungsschutz für Ausländer auf Reisen.
Eine generelle Aussage ist hier nicht möglich, da die Höhe der Prämie abhängig ist, u.a. von
- dem Alter des Versicherten (mit steigendem Alter erhöht sich die Prämie, da z.B., anders als bei einem deutschen PKV, keine Altersrückstellungen gebildet werden)
- vom Gesundheitszustand (i.d. Regel ist eine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung erforderlich)
- dem gewünschten Einreiseland/ -ländern (verschiedene Länderzonen aufgrund stark unterschiedlicher Gesundheitskosten)
- dem gewählten Tarif (z.B. Basis- Absicherung oder „Premium“ Versicherungsschutz)
- der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligungsoption (je mehr SB desto günstiger die Prämie)
- allgemeine Prämiensteigerungen aufgrund ungünstiger Schadenverläufe der jeweiligen Länderzone des Einreiselandes
Es gibt sowohl befristete als auch zeitlich unbefristete Policen. Dies hängt vom jeweiligen Versicherer, bzw. gewählten Tarif ab.
Ja, in der Regel ist man hier zwischen 6 Wochen bis hin zu 6 Monaten (je nach Anbieter) auch mit sämtlichen Leistungen im Heimatland versichert (abhängig von der Länderzone des Einreiselandes und der Länderzone des Heimatlandes)
Dies hängt vom jeweiligen Versicherer und gewählten Tarif ab. Es gibt in der Regel ein Höchst- Eintrittsalter, bis zu dem man eine Versicherung abschließen kann. Wenn man aber einmal versichert ist, gilt die Versicherung meist “auf Wunsch” ein Leben lang (Versicherungsgarantie).
Nein, eine Kündigung des Versicherers aufgrund zu hoher Krankheitskosten ist nicht möglich. Lediglich die Prämien können sich aufgrund eines ungünstigen Schadenverlaufs aller Versicherten erhöhen bzw. angepasst werden.
Vor einer Reise muss stets alles genau organisiert und durchgeplant sein. Während Sie eine Auslandsreiseversicherung in der Regel vor der Ausreise abschließen müssen, kann eine internationale Krankenversicherung auch noch abgeschlossen werden, wenn Sie sich schon im Ausland befinden. Es entstehen dadurch keine Nachteile bei der medizinischen Versorgung.
Dies hängt vom Versicherer bzw. dem gewählten Tarif ab. In der Regel können aber nach Abschluss sämtliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz greift ab dem ersten Tag. Je nach Anbieter gibt es gewisse Leistungen, die erst nach Ablauf einer so genannten Wartezeit abrufbar (z.B. Schwangerschafts- oder Zahnarztleistungen) sind.
Anders als bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem bei einem Hauptverdiener (1 Hauptversicherter) in der Regel der Ehepartner und die Kinder automatisch mitversichert sind, wird bei einer internationalen Krankenversicherung für jedes Familienmitglied eine eigene Prämie erhoben. Die Summe aller Einzelprämien ergeben somit die Gesamtprämie. Es gibt jedoch Anbieter, die eine Familienprämie (z.B. kostenfreie Mitversicherung ab dem dritten Kind o.ä.) oder rabattierte Tarife anbieten.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den man bei Behandlungen selbst bezahlt. Internationale Krankenversicherungen bieten in der Regel verschiedene Selbstbehaltsstufen an (z.B. 0 Euro, 250 Euro, 500 Euro, 1000 Euro o.ä.).
Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung werden oft verwechselt.
Für eine grobe Unterscheidung gilt folgende „Regelung“:
– Reisekrankenversicherungen sind Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Zur Info: die klassischen Reiseversicherungen sind in der Regel auf einige Wochen (pro Reise) begrenzt und gelten für beliebig viele Reisen während eines Jahres.
– Auslandskrankenversicherungen sind dagegen Krankenversicherungen für Reisen und Auslandsaufenthalte über ein Jahr.
– Es gibt aber auch bei den Auslandskrankenversicherungen Langzeit-Tarife, die mehrjährige Auslandsaufenthalte erlauben (bis max. 5 Jahre) und zudem ein sehr gutes Preis- Leistungsverhältnis bieten. Diese sind speziell für Reisende entwickelt, bieten in der Regel nur begrenzten Schutz für medizinische Notfälle und unerwartete Ereignisse. Dazu gehören oft Unfälle, Diebstahl, Verlust von Gepäck und Stornierungen. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen usw., sowie Behandlungen bei Privatärzten sind nicht inkludiert.
Viele Menschen glauben, auch im Ausland durch die gesetzliche Krankenkasse gut gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert zu sein. Leider ist dies jedoch nicht immer der Fall. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, jedoch nur, wenn sich der Schaden innerhalb der Länder ereignet, mit denen ein Sozialabkommen besteht. Zu diesen gehören fast alle europäischen Länder. Bei Reisen außerhalb dieser Staaten besteht kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Allein dafür ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Doch auch in den Staaten mit Sozialabkommen werden Krankheitskosten nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen. Krankenversicherungen rechnen die Leistungen nach den jeweiligen Gebührenordnungen ab. Diese sind mitunter nicht einheitlich. Somit muss der Reisende alleine für die evtl. entstehenden Differenzkosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung würde, je nach Tarif, die kompletten Kosten übernehmen. Bei Erkrankungen oder Unfällen während eines Auslandsaufenthalts kommt es immer wieder vor, dass der Erkrankte aus medizinischen Gründen zurück nach Deutschland transportiert werden muss. Dies wird von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht übernommen. Diese Kosten können teilweise sehr hoch sein. Auch hier übernimmt eine Auslandskrankenversicherung “je nach Situation und Tarif” diese Kosten.
Bei einem Rücktransport ins Heimatland versteht man unter „medizinisch notwendig“ – wie in vielen Bedingungen der Krankenversicherer üblich, wenn vor Ort (im Zielland) für das bestehende Krankheitsbild eine medizinische Unterversorgung bestünde.
„Medizinisch sinnvoll“ ist ein Krankenrücktransport, wenn – abgesehen von der Frage der bloßen medizinischen Versorgung vor Ort eine Rückführung in die heimatliche Umgebung die Heilung aus psychischen oder sozialen Gesichtspunkten fördern oder beschleunigen kann. Da kranke Menschen erfahrungsgemäß lieber im heimatlichen Umfeld behandelt werden wollen, dient das erweiterte Kriterium „medizinisch sinnvoll“ in allen uns bekannten Fällen unmittelbar dem Wohle des Patienten.
Wissenswertes rund um den Globus
Das längste Straßennetz (lt.CIA World Factbook) ist das Netz der USA mit über 6,58 Millionen Kilometern.
Das Gebäude Burj Khalifa in Dubai mit seinen 828 Metern und 163 Etagen ist aktuell das höchste Gebäude der Welt.
Wussten Sie schon, dass der ursprüngliche Name von London „Londinium“ war?
Der kälteste bewohnteste Ort der Welt ist Oimjakon (Russland). Die tiefste, dort gemessene Temperatur lag bei -68 Grad im Jahre 1933.
Der längste und offiziell anerkannte Ortsname in Europa ist „Llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwllllantysiliogogogoch“ (auf der Insel Anglesey im Nordwesten von Wales). Nur der inoffizielle Name von Bangkok mit seinen 168 lateinischen Buchstaben übertrifft diesen und ist damit der weltweit längste Ortsname.
Lt. CIA World Factbook ist das Land mit den meisten Sprachen Papua-Neuguinea. Dort werden je nach Erhebung 700 bis über 850 Sprachen gesprochen.
Wussten Sie schon, dass die höchstgelegenste Stadt der Welt La Rinconada in Peru mit 5100 Meter über n.N. ist?
Wussten Sie schon, dass der kürzeste Flug der Welt von Loganair auf der Strecke von Westray nach Papa Westray durchgeführt wird? Die Entfernung von Westray zur östlichen Insel Papa Westray beträgt nur ca. 2,9 Kilometer und dauert planmäßig 2 Minuten.
Panama ist der einzige Ort auf der Welt, bei dem die Sonne im Pazifischen Ozean aufgeht und im Atlantischen Ozean untergeht.